stromsperre-hilfe.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Regelungen: 
Diese Internet-Seite sowie sämtliche Angebote  und Dienstleistungen von "stromsperre-hilfe“ unterliegen grundsätzlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte sowie internationale Kaufrechte  werden ausgeschlossen. Die Angebote von  „stromsperre-hilfe“ beinhalten keine selbständige außerordentliche Rechtsdienstleistung. Soweit erforderlich und erlaubt, werden rechtliche Aspekte nur im Zusammenhang mit anderen Tätigkeiten erforderlich und erlaubt, werden rechtliche Aspekte nur im Zusammenhang mit anderen Aspekte nur im Zusammenhang mit anderen Tätigkeiten von "stromsperre-hilfe“ erläutert bzw. im Rahmen des Auftrags berücksichtigt.

Zur  Geltung der AGB: 
Die Geschäftsbeziehungen zwischen „stromsperre-hilfe“ und seinen Kunden sowie die Nutzung dieser Internet-Seite werden ausschließlich durch die nachstehend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bestimmt. Abweichungen von diesen Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Insgesamt oder teilweise abweichende Geschäftsbedingungen eines Kunden erkennt „stromsperre-hilfe“ nicht an, es sei denn, einer solchen Geltung wurde  vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Zum Erfüllungsort:
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesen rechtlichen Bestimmungen ist der jeweilige Firmensitz von „stromsperre-hilfe“ in Deutschland. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich Rheda-Wiedenbrück als Gerichtsstand zuständig, auch wenn der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts.

Zu den Kundendaten:
Personenbezogene Daten, Texte, Grafiken, Fotos und alle sonstigen Informationen (im folgenden "Daten") sind "stromsperre-hilfe" vom jeweiligen Kunden
mit dessen freundlicher Genehmigung zur Speicherung, Bearbeitung und weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt worden. Für die an die „stromsperre-hilfe“ übermittelten Daten sind die Kunden selbst verantwortlich und gewährleisten, dass die Daten und Angaben den Tatsachen entsprechen, dass sie als Kunden das  Urheberrecht und das Nutzungsrecht für die Daten besitzen und dass nicht durch die Weitergabe gegen geltendes Recht verstoßen wird. Der „stromsperre-hilfe" obliegt insoweit keine Prüfungspflicht. Sie wird vom jeweiligen Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter freigestellt, die aus der der Verletzung dieser Pflichten resultieren könnten. Seitens "stromsperre-hilfe" wird keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit bei der Bearbeitung oder Wiedergabe der zur Verfügung gestellten Daten übernommen. Es bleibt vorbehalten, den gesamten Inhalt oder Teile der Datenbanken, Internetdienste und weiter Veröffentlichungen ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu erweitern, zu löschen oder die Darstellung des  Angebotes zeitweise zu einzustellen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme und Verbleib von Daten in den Datenbanken und Internetdiensten von „stromsperre-hilfe“. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bleiben von dieser Regelung unberührt.

Zum Datenschutz:
Es wird darauf hingewiesen, dass die von Kunden übermittelten Daten nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzbestimmungen gespeichert und gegebenenfalls – auftragsgemäß -  übertragen werden. Die Befugnis, ermittelte und anvertraute personen- und objektbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Kundenauftrags zu verarbeiten und zu speichern und bzw. oder von Dritten verarbeiten und speichern zu lassen, wird „stromsperre-hilfe“  schon jetzt übertragen. Die Angebote, Preise und Lieferungen von "stromsperre-hilfe“ sind freibleibend. Die Haftung für Druckfehler und Irrtümer wird ausgeschlossen. Die Preise gelten in Deutschland. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen  Umsatzsteuer in Euro gemäß § 19 UStG. Lieferungen - auch von Dritten - erfolgen je nach Auftrag mündlich, per E-Mail, per Fax oder per unversichertem einfachen Postversand an die jeweils angegebene Empfängeranschrift. 

Zur Benutzung von Muster-Dateien, Berechnungen und Formularen:
Die Muster-Dateien,
Berechnungen und Formulare müssen vor der Anwendung im Detail geprüft werden, damit die enthaltene Angaben,  Formulierungen und Werte tatsächlich der individuellen Situation des Kunden entsprechen. Überprüfungen und Überarbeitungen an den Inhalten der Erzeugnisse der  „stromsperre-hilfe" -Dienstleistungen durch den Kunden sind in jedem Fall erforderlich.

Zum Urheberrecht:
Sämtliche Veröffentlichungen, Berechnungen, Formulare, Abbildungen, Fotos, Datenbanken, Dokumente, Internetdienste, Newsletter,  Druckerzeugnisse und sonstige Produkte von
„stromsperre-hilfe" sind urheber- rechtlich geschützt, soweit nicht auf das Bestehen fremder Urheberrechte hingewiesen wird. Die Benennung von Unternehmen und deren Produkten erfolgt lediglich zu Unterscheidungszwecken und unter Wahrung der an diesen Bezeichnungen bestehenden Urheberrechte. Alle Nutzungs- und  Schutzrechte bleiben  vorbehalten. Vervielfältigung, Verleih, Vermietung, elektronische Weitergabe und sonstige Nutzung, auch nur auszugsweise, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von "stromsperre-hilfe“ zulässig.

Zum Eigentumsvorbehalt:
Soweit „stromsperre-hilfe" Vorleistungen e
rbringt, bleiben geliefert Unterlagen, Muster und sonstige Gegenstände bis zur restlosen Zahlung Eigentum von "stromsperre-hilfe“. Der Kunde ist bis zum Eigentumsübergang nur Besitzer und anerkennt schon jetzt die Verpflichtung zur sofortigen Rückgabe dieser Unterlagen, Muster und Gegenstände auf erstes Anfordern hin.

Zum Zahlungsverkehr:
Die Bezahlung der Leistungen von „stromsperre-hilfe“ erfolgt grun
dsätzlich über Kontoverbindungen von Banken, Sparkassen oder Bezahldiensten durch Überweisung oder Einzugsermächtigung, entsprechend dem Angebot  oder der Rechnung. Die Fälligkeit der Zahlung richtet sich nach dem Auftrag bzw. der Rechnung, meist zwei Wochen nach Rechnungsversand. Bei Beratungsfällen, die länger als 1 Monat dauern, oder in sonstigen, eigens vereinbarten Sonderfällen stellt „stromsperre-hilfe“ jeweils am Ende des Monats eine Zwischenrechnung. Rechnungen werden von „stromsperre-hilfe“  je nach Auftrag auch im sog. PDF-Format (z.B. von Acrobat) per E-Mail versendet. Der Kunde  sichert schon jetzt die jederzeitige Lesbarkeit von PDF-Formaten zu. Postalisch versandte Rechnungen werden nicht zusätzlich berechnet.

Zu Zahlungsausfällen:
Bei vom Kunden zu vertretender Nichtzahlung, unzureichender Kontodeckung oder Rücklastschriften sind alle Bankkosten, Mahnkosten und gegebenenfalls erforderlichen Inkasso- und Gerichtskosten vom Kunden zu tragen. Seitens „stromsperre-hilfe“ wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,50 € bei Eintritt der Verzugssituation berechnet. Dieser tritt unabhängig von der Anzahl der schriftlichen oder mündlichen Mahnungen ein, wenn der Kunde erstmals in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall ist „stromsperre-hilfe“ außerdem berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, soweit kein geringerer Schaden nachgewiesen wird. Bei nicht fristgerechter oder nicht vollständiger Zahlung ist „stromsperre-hilfe“ berechtigt, per E-Mail, per Fax oder postalisch vom Auftrag zurückzutreten. Einzelne Mahnschreiben werden nicht gesondert berechnet.

Zu versäumten Beratungsterminen:
Bei der Vereinbarung von mündlichen, auch von fernmündlichen Beratungsterminen geht der Kunde, egal ob die Terminvereinbarung telefonisch, persönlich, per E-Mail,  Fax oder postalisch erfolgt, ein bindendes Vertragsverhältnis ein. Seitens „stromsperre-hilfe“ wird dem Kunden ein Zeitrahmen zur Verfügung gestellt und ein vorbereiteter  Beratungstermin freigehalten. Wird der Termin ohne rechtzeitige Absage - spätestens 24 Stunden vor dem Beginn des vereinbarten Termins per E-Mail oder  telefonisch – vom Kunden versäumt, wird eine Ausfallvergütung in Höhe von pauschal 20,00 € fällig unabhängig davon, wegen welcher Umstände der Kunde welcher Umstände der Kunde an der Termineinhaltung oder der Absage gehindert ist. 

Zum Widerrufsrecht:
Das Widerrufsrecht des Kunden ist auftragsbezogen und besteht grundsätzlich bis zu dem Zeitpunkt, in welchem die beauftragten Dienstleistungen wie zum Beispiel Transfer kostenpflichtiger Informationen, Überprüfung von Unterlagen, Beratung, Erstellung von Wirtschaftlichkeitsanalysen,
Berechnungen, Verhaltens- training bei Konfliktsituationen tatsächlich ausgeführt beziehungsweise in Anspruch genommen werden. Es ist schriftlich, auch per E-Mai auszuüben. Das Widerrufsrecht erlischt vor der Ausübung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt oder der Auftrag bearbeitet wird, bevor das  Widerrufsrecht ausgeübt wurde (Verzicht).

Zum Rückgaberecht:
Werden Dienstleistungen von „stromsperre-hilfe“ in Anspruch genommen, die ihrer Natur nach mit der Erbringung verbraucht werden wie zum Beispiel Transfer kostenpflichtiger Informationen, Überprüfung von Unterlagen, Beratung, Erstellung von Wirtschaftlichkeitsanalysen, Berechnungen, Verhaltenstraining bei Konfliktsituationen, wird die Rückgabe ausgeschlossen. Die Leistungen bleiben gleichwohl vergütungspflichtig.

Zu Garantien und Zusagen
Den Erfolg seiner Dienstleistungen kann „stromsperre-hilfe“ leider nicht garantieren. An Stromsperren und den damit verbundenen Zwangswirkungen sind insbesondere finanzkräftige Kreise interessiert, die ihre ihre Gewinnerwartungen zum Teil ohne Rücksicht auf Verbraucherinteressen und -rechte durchzusetzen gewohnt sind. Die Energiewirtschaft unterhält eigene Beratungstruppen bei den europäischen und nationalen Gesetzgebungsinstanzen, die ohne jegliche Kontrolle versuchen, die Gesetzgeber und die Verwaltungen im eigenen Sinne zu beeinflussen. Die Geltung der UN-Konvention gegen Korruption lehnen die bundesdeutschen Parlamentarier mehrheitlich ab. An den wirtschaftlichen Erfolgen dieser Beeinflussungspraxis und lassen die großen Energieversorger wiederum die Öffentlichkeit teilhaben, etwa in Form von Aktien und Aktienpaketen, die auch Abgeordneten, Aufsichtsbeamten und Richtern angeboten werden. Vermeintlich behindert oft auch bei Stadtwerken und Regionalversorgern die Beachtung von Verbraucherinteressen und -positionen die Realisierung von Renditezielen.

Das Niveau der an Stromsperren beteiligten Mitarbeiter erweist sich dabei häufig hinsichtlich des rechtlichen Informationsstandes, des betriebswirtschaftlichen Denkens und der grundlegenden sozialen Kompetenz als bedauernswert niedrig. Oft wird ihnen von der Geschäftsführung nicht einmal ein eigener Bewertungsspielraum zugetraut, so dass die  Geschehensabläufe einer Stromsperre schon mit automatisierten Nötigungshandlungen dieser Wirtschaftskreise verglichen werden können.

Erst recht kann "stromsperre-hilfe“ keine Haftung für unrealistische Erwartungen von Kunden übernehmen etwa dahingehend, dass stets andere Personen oder Instanzen die eigenen, persönlich beeinflussbaren Probleme der Lebens- und Haushaltsführung lösen. Die Dienstleistung von  „stromsperre-hilfe" konzentriert sich auf die Fortsetzung bzw. Wiederbeschaffung von Stromlieferungen, wobei unabdingbar  nur die tätige und effektive Zuarbeit  des Auftragsgebers zum Erfolg führt.  

Von  der schriftlichen Rücknahme der Sperre über den stillschweigenden Verzicht auf die Durchführung der bereits angedrohten Maßnahme bis zur Abweisung des Gerichtsvollziehers, der nach der Überprüfung von Gerichtsbeschlüssen mitsamt der Sperrkolonne wieder abzieht und nicht mehr wiederkommt,  sind „stromsperre-hilfe“ aber viele erfolgreiche und bewährte Aktivitäten zur Sicherung der Stromversorgung bekannt, die auch beim Auftraggeber angewandt und effektiv umgesetzt werden können. Hier sichert „stromsperre-hilfe“ den vollen Einsatz von Wissen, Können und Erfahrung zu.

Zum Haftungsausschluss: 
Die Haftung von „stromsperre-hilfe“  im Falle eigener vorwerfbarer Fehler ist begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftbarkeit wird außerdem wertmäßig beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes. Keine Haftung übernimmt "stromsperre-hilfe" für Schäden, die dem Kunden selbst oder Dritten durch eine realisierte Stromsperre entstehen. Weiterhin wird keine Gewähr für eine erfolgreiche Suche nach einem geeigneten Alternativlieferanten übernommen, ebensowenig für den elektronischen oder postalischen Versand von Formularen, Berechnungen und Dokumenten.

Zur Haftungsbeschränkung:
Die von „stromsperre-hilfe“ veröffentlichten Artikel und sonstigen Informationsangebote dienen dem allgemeinen Verständnis, der Information und der Weiterbildung, jedoch nicht  der Beratung eines individuellen Anliegens. Zwar ist "stromsperre-hilfe" stets um inhaltliche Korrektheit bemüht und macht Angaben und Angebote nach bestem Wissen, übernimmt jedoch keine Gewähr für richtige, vollständige, aktuelle, eindeutige unverfälschte und unvoreingenommene Angaben, Aussagen,  Berechnungen und Verhaltenstrainings. Eine Haftung wird insoweit nur  für vom Kunden  nachzuweisenden Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit übernommen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Haftungsansprüche wegen materieller oder immaterieller Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen, Dienstleistungen bzw. die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen und Dienstleistungen  verursacht wurden.

Alle Angaben und Angebote befreien nicht von eigener sorgfältiger  Prüfung auf Eignung für die beabsichtigten Ziele und Zwecke. Die Nutzung von Daten, Dienstleistungen, Formularen, Berechnungen und Verhaltenstrainings von "stromsperre-hilfe"erfolgt auf eigene Gefahr. Dies bezieht sich  auch auf die  Virenfreiheit von Newslettern, E-Mails, Dokumenten und sonstigen Daten über das Internet. Ausdrücklich weist "stromsperre-hilfe" auf die allgemeine Unsicherheit bei der Übertragung von Daten im Internet hin.  Die Nutzer der Daten, Dienstleistungen und Berechnungen von „stromsperre-hilfe" werden auf die eigene Obliegenheit hingewiesen, in regelmäßigen Abständen die elektronischen Daten zu sichern.

Zur Verlinkung auf andere Internet-Seiten:
Für alle von „stromsperre-hilfe“ angegebenen Internet-Adressen ("Links") gilt, dass trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle  keine Haftung für die Inhalte externer Links übernommen wird. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Für das Aufsuchen der verlinkten Seite ist ausschließlich der Besucher verantwortlich. Diese Erklärung gilt für alle auf den Seiten von „stromsperre-hilfe“ enthält Links
zu externen Seiten und alle Inhalte dieser Saiten, zu denen diese Links führen, geführt haben oder führen werden.

Salvatorische Bestimmungen:
Sollten die vorgenannten Bestimmungen und rechtlichen Hinweise teilweise oder insgesamt unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und Hinweise nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen und Hinweise gelten dann dann als durch eine jeweils die beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen berücksichtigende, juristisch korrekte Bestimmung ersetzt. Entsprechendes gilt auch für das Schließen von Vertragslücken, die sich zukünftig als ergänzungsbedürftig erwiesen.